Das Übergangsmanagement II, kurz ÜII, ist ein Angebot des Jugendamtes für den Kreis Warendorf aus dem Kontext Hilfen zur Erziehung nach §27 Sozialgesetzbuch. Vorrangiges Ziel ist die adäquate Begleitung der Schüler/innen während und nach der Phase des Übergangs von dem Kindergarten in die Schule. Denn insbesondere dieser Wechsel kann als ein elementarer Umbruch verstanden werden, der die Kinder vor ungeahnte Herausforderungen stellen kann und kindzentrierte, ressourcenorientierte Maßnahmen erforderlich macht. 
Themen dieses Unterstützungsangebots können u.a. sein: 

  • Stärkung des Selbstbewusstseins und des Selbstvertrauens 
  • Steigerung der Konzentrationsleistung 
  • Schulung der Grob- und Feinmotorik 
  • Förderung der Motivation, Ausdauer und Leistungsbereitschaft 
  • Erweiterung der Frustrationstoleranz 
  • Umgang mit negativen Gefühlen 
  • Vermittlung von Handlungsstrategien zur Konfliktlösung 
  • Akzeptanz der Regeln (Regelverhalten). 

Das ÜII stellt also keine Nachhilfe dar! Schulische Inhalte werden nicht durch das ÜII vermittelt oder aufgearbeitet. Fokussiert wird die emotionale-soziale Entwicklung des Kindes. 

Wie ist das ÜII strukturiert? 
Das ÜII wird im Rahmen des schulischen Vormittags und unter Umständen auch im Verlauf von Betreuungszeiten (sofern Ihr Kind in der Übermittagsbetreuung angemeldet ist) angeboten und durchgeführt. Der Umfang des Angebots wird durch das Jugendamt Warendorf festgelegt und variiert in aller Regel zwischen drei und sechs Stunden pro Woche. Diese Stunden werden während des Unterrichts durchgeführt und bedeuten für Ihr Kind daher keine zusätzlichen Stunden oder Verpflichtungen. 

Das ÜII umfasst die 

  • Unterrichtsbegleitung 
  • Einzelförderung 
  • Gruppenförderung und 
  • Elternarbeit 

und wird lediglich von einer Fachkraft umgesetzt, sodass Ihrem Kind eine feste Bezugsperson zur Seite gestellt wird. Eine Einzel- oder Gruppenförderung wird selbstverständlich nur dann angeboten, wenn es der Stundenplan zulässt. In Zeiten, in denen die Hauptfächer wie Deutsch und Mathe unterrichtet werden, ist eine gesonderte Förderung nicht vorgesehen. Schließlich soll Ihr Kind keine schulischen Inhalte verpassen. Um eine gezielte Förderung aber überhaupt anbieten und realisieren zu können, bedarf es Ihrer Unterstützung. Denn Sie als Eltern, sind die Experten für Ihr Kind! Aus diesem Grund werden immer wieder Elterngespräche stattfinden, um sich über die Entwicklung Ihres Kindes austauschen zu können. Bei Bedarf haben Sie unabhängig von fest vereinbarten Terminen selbstverständlich zu jeder Zeit die Möglichkeit, den Kontakt aufzunehmen. 

Wie beantrage ich das ÜII? 
Haben Sie sich schließlich dafür entschieden Ihrem Kind diese Förderung zu ermöglichen, beantragt die Schule die Förderung bei Jugendamt. Das Jugendamt entscheidet, ob es die Förderung für Ihr Kind bewilligt. 
Die Beantragung einer Förderung durch uns garantiert nicht die Bewilligung!
Das ÜII wird zunächst immer nur für ein Schuljahr bewilligt. Für eine zeitlich darüber hinaus gehende Unterstützung ist erneut ein Antrag zu stellen. Die Schule achtet auf die Einhaltung dieser Termine.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Übersicht einen ersten Eindruck von dem Angebot ÜII geben konnten. Bei Fragen können Sie sich gerne in der Schule melden. 

Weiterführende Information Kreis Warendorf

 

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