Besteht die Notwendigkeit, Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlauben zu müssen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag. Die Beurlaubungen bis zu einem Tag spricht der/die Klassenlehrer/in aus, längere Freistellungen kann nur die Schulleitung genehmigen. Eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nicht möglich!

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